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Quartal 3 1999


Band 49 (1999) - Heft 3

 

Was wir meinen

"Wir machen den Weg frei"
(Prof. Dr. Robert Purtschert, Fribourg)

 

Abhandlungen

Zum Verständnis des § 362 BGB im Falle der Zentralregulierung  durch Einkaufsgenossenschaften
Dr. Raimond Emde, Hamburg

Zusammenfassung

 

Produktivgenossenschaften – Erfahrungen und Probleme in den  neuen Bundesländern
Prof. Dr. Hans Luft, Berlin

Zusammenfassung

 

Geschäftsstruktur und Geschäftserfolf kirchlicher  Kreditgenossenschaften
Dr. Achim Machauer/Dr. Dirk Schiereck, Mannheim

Zusammenfassung

 

Länderberichte

Kooperative Selbsthilfeorganisationen in der ländlichen  Entwicklung des neuen Südafrikas
Dipl.-Ing.agr. Dr. Nicole Gölervon Ravensburg, Marburg

Caisses Populaires und Credit Unions in Kanada als Full-service-Genossenschaften
Dipl.-Volksw. Eckart Henningsen, Frankfurt am Main 

 

Interview

Robert Purtschert im Gespräch mit Felix Walker, Schweizer  Verband der Raiffeisenbanken
Prof. Dr. Robert Purtschert, Fribourg

 

Entwicklung des Genossenschaftsrechts

Übersicht über die Rechtsprechung zum Genossenschaftsgesetz  der Jahre 1997 und 1998
Dr. Prof. Dr. Wolfgang Blomeyer/Rechtsref. Heike Förstner-Reichstein, Erlangen

 

Buchbesprechungen

 

 

Beiträge in wenigen Sätzen

 

Zum Verständnis des § 362 BGB im Falle der Zentralregulierung durch Einkaufsgenossenschaften
Dr. Raimond Emde

Einkaufsgenossenschaften oder "Rohstoffvereine" haben im Wirtschaftsleben der Bundesrepublik Deutschland ihren festen Platz. Tritt jedoch bei der mit der Zentralregulierung beauftragten Einkaufsgenossenschaft die Insolvenz ein, war bisher in Literatur und Rechtsprechung ungeklärt, wer Lieferantenverbindlichkeiten der Einkaufsgenossenschaften haftet, wenn die Zahlung dieser durch die Mitglieder an die Zentralgenossenschaft erfolgte. Der Beitrag zeigt, daß dieses Risiko auf der Grundlage von § 362 BGB von den Genossen zu tragen ist.

 

Produktivgenossenschaften - Erfahrungen und Probleme in den neuen Bundesländer
Prof. Dr. Hans Luft

Als Erbe der DDR haben erstmals in der deutschen Geschichte Agrargenossenschaften ökonomisches Gewicht erlangt. Als Futterbau- oder Veredlungsbetriebe sind sie in vielen ostdeutschen Dörfern Hauptarbeitgeber. Es handelt sich bei ihnen grundsätzlich um Produktivgenossenschaften. Sie scheinen bislang nicht vom Oppenheimerschen Transformationsgesetz betroffen. Ihre Konstruktion motiviert nicht nur die Arbeit der Genossen im gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb und befördert Wirtschaftsdemokratie, sondern ist auch unter den Bedingungen der ostdeutschen Pachtlandwirtschaft zur Sicherung des Bodens als Objekt der Bewirtschaftung vorteilhaft.

 

Geschäftsstruktur und Geschäftserfolg kirchlicher Kreditgenossenschaften
Dipl. Kfm. Achim Machauer und Dr. Dirk Schiereck

In Deutschland existieren fünfzehn Kreditgenossenschaften, die sich mehrheitlich im Eigentum der evangelischen oder katholischen Kirche befinden. Sie wurden nach den Weltkriegen als Selbsthilfeorganisationen gegründet, um in Zeiten restriktiver Kreditvergabe die Aufbaufinanzierung kirchlicher Einrichtungen sicherzustellen. Heutzutage entfällt diese Funktion meist. Ihre Geschäftsstruktur weist individuelle Charakteristika auf und ihr Geschäftserfolg übertrifft dennoch den Durchschnitt aller Kreditgenossenschaften. Die Organisationsform kirchlicher Banken kann deshalb durchaus als Vorbild für erfolgreiche Bankgründungen ähnlich gearteter Interessengruppen gelten.

 
 
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