Quartal 3 1999
Band 49 (1999) - Heft 3
Was wir meinen
"Wir machen den Weg frei"
(Prof. Dr. Robert Purtschert, Fribourg)
Abhandlungen
Zum Verständnis des § 362 BGB im Falle der Zentralregulierung durch Einkaufsgenossenschaften
Dr. Raimond Emde, Hamburg
Zusammenfassung
Produktivgenossenschaften – Erfahrungen und Probleme in den neuen Bundesländern
Prof. Dr. Hans Luft, Berlin
Zusammenfassung
Geschäftsstruktur und Geschäftserfolf kirchlicher Kreditgenossenschaften
Dr. Achim Machauer/Dr. Dirk Schiereck, Mannheim
Zusammenfassung
Länderberichte
Kooperative Selbsthilfeorganisationen in der ländlichen Entwicklung des neuen Südafrikas
Dipl.-Ing.agr. Dr. Nicole Gölervon Ravensburg, Marburg
Caisses Populaires und Credit Unions in Kanada als Full-service-Genossenschaften
Dipl.-Volksw. Eckart Henningsen, Frankfurt am Main
Interview
Robert Purtschert im Gespräch mit Felix Walker, Schweizer Verband der Raiffeisenbanken
Prof. Dr. Robert Purtschert, Fribourg
Entwicklung des Genossenschaftsrechts
Übersicht über die Rechtsprechung zum Genossenschaftsgesetz der Jahre 1997 und 1998
Dr. Prof. Dr. Wolfgang Blomeyer/Rechtsref. Heike Förstner-Reichstein, Erlangen
Buchbesprechungen
Beiträge in wenigen Sätzen
Zum Verständnis des § 362 BGB im Falle der Zentralregulierung durch Einkaufsgenossenschaften
Dr. Raimond Emde
Einkaufsgenossenschaften oder "Rohstoffvereine" haben im Wirtschaftsleben der Bundesrepublik Deutschland ihren festen Platz. Tritt jedoch bei der mit der Zentralregulierung beauftragten Einkaufsgenossenschaft die Insolvenz ein, war bisher in Literatur und Rechtsprechung ungeklärt, wer Lieferantenverbindlichkeiten der Einkaufsgenossenschaften haftet, wenn die Zahlung dieser durch die Mitglieder an die Zentralgenossenschaft erfolgte. Der Beitrag zeigt, daß dieses Risiko auf der Grundlage von § 362 BGB von den Genossen zu tragen ist.
Produktivgenossenschaften - Erfahrungen und Probleme in den neuen Bundesländer
Prof. Dr. Hans Luft
Als Erbe der DDR haben erstmals in der deutschen Geschichte Agrargenossenschaften ökonomisches Gewicht erlangt. Als Futterbau- oder Veredlungsbetriebe sind sie in vielen ostdeutschen Dörfern Hauptarbeitgeber. Es handelt sich bei ihnen grundsätzlich um Produktivgenossenschaften. Sie scheinen bislang nicht vom Oppenheimerschen Transformationsgesetz betroffen. Ihre Konstruktion motiviert nicht nur die Arbeit der Genossen im gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb und befördert Wirtschaftsdemokratie, sondern ist auch unter den Bedingungen der ostdeutschen Pachtlandwirtschaft zur Sicherung des Bodens als Objekt der Bewirtschaftung vorteilhaft.
Geschäftsstruktur und Geschäftserfolg kirchlicher Kreditgenossenschaften
Dipl. Kfm. Achim Machauer und Dr. Dirk Schiereck
In Deutschland existieren fünfzehn Kreditgenossenschaften, die sich mehrheitlich im Eigentum der evangelischen oder katholischen Kirche befinden. Sie wurden nach den Weltkriegen als Selbsthilfeorganisationen gegründet, um in Zeiten restriktiver Kreditvergabe die Aufbaufinanzierung kirchlicher Einrichtungen sicherzustellen. Heutzutage entfällt diese Funktion meist. Ihre Geschäftsstruktur weist individuelle Charakteristika auf und ihr Geschäftserfolg übertrifft dennoch den Durchschnitt aller Kreditgenossenschaften. Die Organisationsform kirchlicher Banken kann deshalb durchaus als Vorbild für erfolgreiche Bankgründungen ähnlich gearteter Interessengruppen gelten.